Angelordnung am großen Weiher

 §1 Gültigkeit
Diese Angelordnung tritt ab 01.05.2009 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

§2 Parkplätze
Ist der Parkplatz vor dem großen Weiher besetzt, muss auf dem Flurbereinigungs- weg geparkt werden. Keinesfalls dürfen die Weiherdämme als Durchfahrt, Parkplatz oder Wendefläche genutzt werden.

§3 Zeiteinschränkungen
Das Fischen ist vom 16. Mai bis 30. September und von 5:00 bis 21:00 Uhr für Angler mit einer gültigen Jahreskarte erlaubt.

§4 Dokumentation
Jeder aktive Besuch (Angeln) ist vor Beginn in die Angelliste (Südseite am Weiherhaus) einzutragen. Des weiteren ist auch jeder Fang (Fisch im Fischnetz) sofort in die Angelliste einzutragen.

§5 Angelgeräte
Erlaubt sind 2 Angeln, wobei eine Angel als Raubfischangel verwendet werden darf. Das Blinkern und Schleppen ist verboten.

§6 Fangbeschränkung
Raubfisch:    1/ Tag, 2/ Woche, 10/ Jahr
Karpfen:        1/ Tag, 2/ Woche, 10/ Jahr

Ansonsten gelten die allgemeinen Vorgaben/Vorschriften der Jahreskarte (1. Priorität) und der allgemeinen Gewässer- und Angelordnung.

Gez.
Die Vorstandschaft 

 

Unsere Vereinsinternen Regelungen:

 

Fangbeschränkung

Karpfen................35 cm   max. zwei Fische/ Tag, 3/Woche. 20/Jahr

Hecht/ Zander..... .50 cm  max. ein Fisch/ Tag

Schleien...............26 cm  max. drei Fische/ Tag

Forelle/ Saibling    30 cm  max. zwei Fische/ Woche, 10/ Jahr

Hecht und Zander sind ab 31. Dezember bis einschließlich 30. April gesperrt.

Das Herrenwässerla ist ab 1.10. bis einschließlich 30.04 gesperrt.

Im übrigen gelten die staatlichen Fangmaße und Schonzeiten.

 

Auflagen und Bedingungen

Auf Raubfisch darf nur mit einer Handangel gefischt werden.

Waller dürfen nicht zurückgesetzt werden.

 

Jugendliche Personen unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich nur mit einer

Handangel und unter Aufsicht eines erwachsenen Vereinsmitglied, der im
Besitz des staatlichen Fischereischeins ist fischen. Die Jugendlichen dürfen
sich in diesem Fall nur auf Sicht- und Rufweite, höchstens jedoch 100 m
vom erwachsenen Vereinsmitglied entfernen.

Jugendliche Vereinsmitglieder ab 16 Jahren, die erfolgreich die staatliche
Fischereiprüfung abgelegt haben, dürfen ohne Beaufsichtigung mit einer Handangel fischen.
Familienangehörige dürfen nicht mit ans Ufer genommen werden.

Kontrollberechtigten Personen ist Folge zu leisten

Wer gegen die oben aufgeführten Vereinsbedingungen verstößt, wer Feldwege, die nicht auf
der vom Verein ausgegebenen Aischkarten freigegeben sind, mit Kfz. Befährt oder sonst Flurschäden
anrichtet, muß mit Entzug seines Erlaubnisscheins rechnen